Der Pilgerausweis weist die Inhaberin bzw. den Inhaber als Pilgernde auf dem Jakobsweg aus. Hieraus erwachsen keine Rechte, vielmehr die Verpflichtung, sich im Auftreten und Verhalten als Pilger zu erweisen. Sie sind Voraussetzung für die Nutzung von kirchlichen und privaten Pilgerunterkünften. In den Herber­gen erhalten sie (soweit ein Stempel vorhan­den) einen Stempel, mit Datumsangabe und Unterschrift in den Pilger­ausweis. So dokumentieren sie ihren Weg. Eine schöne Erin­ne­rung, denn meist steht hinter jedem Stempel die Erinnerung an eine erlebte Geschichte.

Für die Wege in Schleswig-Holstein – im hohen Norden – gibt es über uns einen 
► speziellen Pilgerpass.

Weitere spezielle Pilgerausweise

Sie erhalten über uns weitere regionale und überregionale Pilgerpässe, bspw. zum Camino de San Salvador.  Die Informationen dazu finden Sie  in unserem Online-Shop. 
► zum Shop.

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