Der Pilgerausweis weist die Inhaberin bzw. den Inhaber als Pilgernde auf dem Jakobsweg aus. Hieraus erwachsen keine Rechte, vielmehr die Verpflichtung, sich im Auftreten und Verhalten als Pilger zu erweisen. Sie sind Voraussetzung für die Nutzung von kirchlichen und privaten Pilgerunterkünften. In den Herbergen erhalten sie (soweit ein Stempel vorhanden) einen Stempel, mit Datumsangabe und Unterschrift in den Pilgerausweis. So dokumentieren sie ihren Weg. Eine schöne Erinnerung, denn meist steht hinter jedem Stempel die Erinnerung an eine erlebte Geschichte.
Für die Wege in Schleswig-Holstein – im hohen Norden – gibt es über uns einen
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